Auswahlverfahren für das LGH
Das LGH will Schülerinnen und Schülern mit intellektueller Hochbegabung eine optimale Förderung bieten, die im Rahmen des regulären Schulunterrichts nur schwer erreicht werden kann. Neben einer hohen intellektuellen Begabung sind soziale und personale Kompetenzen, wie Teamfähigkeit und Leistungsbereitschaft, für den Besuch dieser besonderen Schulform mit Internatsbetrieb notwendig.
Termine
Für das Schuljahr 2011/2012 ist das Bewerbungsverfahren abgeschlossen. Eine nachträgliche Bewerbung ist leider nicht mehr möglich.
Ab sofort nehmen wir Bewerbungen für das Schuljahr 2012/2013 entgegen.
Zum Schuljahr 2012/2013 werden am Landesgymnasium voraussichtlich zwei 7. Klassen und eine 8. neu aufgenommen. In den Klassen 9 und 10 stehen einige Plätze für Quereinsteiger zur Verfügung.
Bewerbungsschluss: 27.02.2012 - Nachtermin: 12.03.2012 (begründete Ausnahmen)
Bewerbung
Hier können Sie das Bewerbungsfomular als pdf- oder doc-Version herunterladen.
- Bewerbungsformular für das Schuljahr 2012/2013 im pdf-Format
- Bewerbungsformular für das Schuljahr 2012/2013 als Word-Dokument
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren für das LGH ist dreistufig:
- Erste Stufe: Einreichen der Bewerbungsunterlagen: In den Unterlagen müssen neben Zeugnissen auch eine Selbstbeschreibung und Begründung der Schulwahl seitens der Bewerberin oder des Bewerbers sowie ein Motivationsschreiben der Eltern enthalten sein.
- Zweite Stufe: Intelligenztests im Gruppensetting: Mit den Bewerberinnen und Bewerbern wird ein Intelligenztest im Gruppensetting (ca. 12-16 Schülerinnen und Schüler pro Termin) durchgeführt. Schutzgebühr pro Bewerber: 30,00 Euro. Während der Testung findet für die Eltern eine Besichtigung des Campusgeländes und eine Gesprächsrunde mit der Schulleitung statt. Erster Testtermin im Rahmen des Auswahlverfahrens 2012/13: voraussichtlich 7. Dezember 2011.
- Dritte Stufe: Projekt mit den Bewerberinnen und Bewerbern:Die Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der ersten beiden Phasen als geeignet für das LGH eingestuft werden, nehmen an sog. Projekttagen teil (voraussichtliche Termine: 7./8. März 2012 und 28./29. März 2012. In Projekten, die von Lehrkräften des LGH geleitet werden, stellen die Bewerber ihre schulische Leistungsbereitschaft, Teamfähigkeit, soziale Kompetenz und Motivation unter Beweis. Nach Auswertung der Beobachtungsergebnisse trifft die Schulleitung die Entscheidung über eine mögliche Aufnahme.
Hinweise zum Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren ist mehrstufig, um eine sorgfältige und gerechte Entscheidung treffen zu können. Füllen Sie bitte das Formular vollständig aus und senden Sie dieses mit den entsprechenden Anlagen an folgende Anschrift:
Landesgymnasium für Hochbegabte
Abteilung Kompetenzzentrum
Universitätspark 21
73525 Schwäbisch Gmünd
Bitte verzichten Sie auf aufwändige Bewerbungsmappen. Sie können uns die Dokumente gerne nur mit einer Büroklammer zusammengeheftet oder in einer Klarsichthülle zukommen lassen.
Sie erhalten so schnell wie möglich eine Antwort und gegebenenfalls eine Einladung zum Testverfahren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die zweite Stufe des Auswahlverfahrens eine Schutzgebühr erheben müssen. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden Sie und Ihr Kind über den Ausgang des Auswahlverfahrens schnellstmöglich informiert.
Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und der Leiter des Kompetenzzentrums zur Verfügung.
Sie fragen - wir antworten
Im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren für das Schuljahr 2011/2012 möchten wir Ihnen schon jetzt einige der häufigsten Fragen beantworten.
- Besteht beim Besuch der Schule Internatspflicht? -- Seit dem Schuljahr 2008/09 gibt es am LGH auch einige Plätze für externe Schülerinnen und Schüler. Für diese Schülerinnen und Schüler besteht ebenfalls die Verpflichtung am Internatsleben teilzunehmen.
- Wie hoch sind die Kosten für Schule und Internat? -- Die Kosten liegen bei 460 Euro monatlich für Unterbringung und Verpflegung, der Schulbesuch ist kostenlos. Externe Schüler zahlen eine Verpflegungspauschale von 107,50 Euro monatlich. Zuschüsse werden für alle Schüler nach den Bafög-Richtlinien gewährt.
- Wie groß sind die Schulklassen am LGH? -- Die maximale Klassenstärke liegt bei 24 Schülern.
- Was sind die Voraussetzungen, um am LGH aufgenommen zu werden? -- Um aufgenommen zu werden, muss eine Schülerin/ein Schüler im Rahmen des Diagnoseverfahrens Ergebnisse erzielen, die sie/ihn als hochbegabt ausweisen. Außerdem muss die Bewerberin bzw. der Bewerber bei den weiteren Stufen des Auswahlverfahrens eine entsprechende Eignungsbewertung für die Aufnahme an das LGH erhalten.
- Muss ein Kind bereits das Ergebnis eines Intelligenztests oder die Empfehlung der aktuellen Schule vorliegen haben, um sich zu bewerben? -- Nein, beides ist nicht nötig.
Sie können diesen Text als pdf-Datei herunterladen, um ihn auszudrucken. Klicken Sie dazu bitte hier.